Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hundeschule Hatik
Verbindlichkeit der Anmeldung und AGB
Anmeldungen an Hundeschule Hatik sind verbindlich. Mit der Anmeldung erklärt sich die teilnehmende Person mit den AGB und Hundeplatzregeln einverstanden und akzeptiert diese auch bei weiteren Ausbildungen.
Annullation, Abmeldung und Ausschluss von der Ausbildung
Abmeldungen sind rechtzeitig, schriftlich oder im Notfall per Telefon der zuständigen Hundetrainer/in mitzuteilen; bei Privatlektionen spätestens 48 Stunden vor dem Termin. Annulationen von Kursen sind spätestens 5 Tage vor Kursbeginn mitzuteilen. Es wird in jedem Fall eine Umtriebsentschädigung von 20% verrechnet.
Bei verspäteter Abmeldung oder abgebrochenen Kursen, werden die vollen Kurs- respektive Stundenkosten verrechnet.
Der Welpenprägungskurs ist innerhalb von 4 Wochen, der Junghunde-und Erziehungskurs innerhalb von 13 Wochen zu absolvieren, danach verfällt das Guthaben.
Hundeschule Hatik kann störende oder tierschutzwidrig handelnde Kursteilnehmende von der weiteren Ausbildung ausschliessen. Die Kurskosten bleiben dabei in vollem Umfang geschuldet und werden bei Vorauszahlung nicht zurückerstattet.
Privatlektionen; Rückstand in der Ausbildung:
Hundeschule Hatik behält sich das Recht vor, Kursteilnehmenden, welche dem Stand der Ausbildung hinterher hinken (wenn ein Hund etwa schwerwiegende Probleme zeigt, die in einer Gruppenlektion
nicht bearbeitet werden können), Privatlektionen vorzuschlagen. Sollte sich die Teilnehmende nicht bereit erklären, den Rückstand aufzuarbeiten, kann ein Ausschluss von der weiteren Ausbildung
erfolgen.
Kursdurchführung, Ausbildungskosten
Hundeschule Hatik behält sich das Recht vor, Kurse oder Ausbildungen zu verschieben oder zu annullieren. Kursteilnehmende werden frühzeitig, in der Regel etwa 5 Tage vorher, darüber informiert. Das Kursgeld wird im Fall einer Kursannullation rückerstattet. Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen können Kurse oder Lektionen nach Ermessen von Hundeschule Hatik aus Sicherheitsgründen kurzfristig verschoben oder abgesagt werden.
Die Ausbildungskosten sind grundsätzlich in der ersten Lektion bar zu entrichten.
Kinder oder Jugendliche
Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung einer erwachsenen Person oder ohne schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten an den Ausbildungen teilnehmen. Beim ersten Besuch ist wünschenswert, dass eine erziehungsberechtigte Person vor Ort ist. Je nach Alter des Kindes obliegt die Aufsichtspflicht und die Hauptverantwortung für das Führen und Ausbilden der Hunde stets den Erziehungsberechtigten.
Zustand der Hunde, Läufigkeit bei Hündinnen
Sollte ein Hund krank sein oder Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen gegen Mensch oder Tier zeigen, ist dies vorgängig der Ausbildungsleitung zu melden. Hunde müssen geimpft, entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten und nach den gesetzlichen Vorschriften registriert sein.
Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Unterricht teilnehmen. Die Läufigkeit ist vorgängig der Ausbildungsleitung zu melden. Die Teilnahme mit einer läufigen Hündin erfolgt auf eine Gefahr.
Copyright für Unterlagen, Verwendung von Bildmaterial durch Hundeschule Hatik
Sämtliche von Hundeschule Hatik abgegebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Jede Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
Hundeschule Hatik darf Bildmaterial, welches während des Übungsbetriebes gemacht wird, entschädigungslos für Werbezwecke (Website, Prospekte, Fortbildungen etc.) im Zusammenhang mit Hundeschule Hatik verwenden.
Haftungsausschluss, Versicherung
Während der Ausbildung tragen die Hundehaltenden alle Verantwortung für sich und den Hund. Sie müssen entsprechend versichert sein.
Hundeschule Hatik haftet für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Gerichtsstand wird der Sitz der Hundeschule Hatik vereinbart. Anwendbar ist in jedem Fall Schweizerisches Recht.
Stand Mai 2013
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